Die 37. KFG-Novelle sieht vor, das Begutachtungsintervall für Motorräder und Mopeds (§ 57a KFG/Pickerl).an die Regelung der PKWs anzupassen. Der bis dato jährliche Rhythmus wird an die Regelung 3-2-1* angepasst werden.

„Diese Änderung wird von uns sehr begrüßt“, so Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad, dem Dachverband der österreichischen Zweiradimporteuren und Zweiradindustrie. „Durch die Einführung dieses neuen Intervalls, erspart sich der Käufer 3 Begutachtungen in den ersten 4 Jahren – das ist beim heutigen technischen Stand der Fahrzeuge durchaus zulässig und kann mit dem Auto verglichen werden,“ so Munk

Die Änderung soll per 1.3.2020 geltend werden.

*Drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und jeder weiteren Begutachtung (3-2-1).

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