Die 4 einfachen Wege, ein motorisiertes Zweirad zu fahren
Leichter zum A-Führerschein –L 17 gibt’s auch fürs Motorrad.
Seit 1. 3. 2006 kannst du mit dem L17-Taferl gleich auch noch
die theoretische und praktische Ausbildung fürs Motorrad machen.
Kurz gesagt: ab deinem 16. Geburtstag kannst du gemeinsam mit
der Auto- auch die Motorrad-Ausbildung starten. So hast du alles
kompakt im Griff und sparst dir das doppelte Lernen der Theorie.
Mit der Motorrad-Fahrprüfung mußt du weiterhin warten bis du 18
bist. Ab dann kannst du voll durchstarten.
Mopedfahren schon mit 15? Kein Problem!
Denn dank einer Gesetzesnovelle, kannst du mit einer
entsprechenden Theorie- und Praxisausbildung, sowie einer
Theorieprüfung schon mit 15 auf dem Moped unterwegs sein. Cool
oder? Weiter unten findest du alles, was du dafür brauchst. Viel Spaß! Bedingungen für Mopedfahren ab 15:
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Mindestalter 15 Jahre (Ausbildungsbeginn 14 ½ Jahre)
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6 Stunden Theorieausbildung
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6 Stunden Praxisausbildung am Platz, 2 Stunden
Praxisausbildung im Verkehr
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Schriftliches Einverständnis deiner Eltern
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Theoretische Prüfung nach dem Multiple-Choice-System
Späteinsteigern 2x leicht gemacht!
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Code B111 für das Segment 125ccm – Mit nur 6 Fahrstunden
ohne Prüfung!
Sie haben bereits 5 Jahre Ihren B-Schein? Sie ärgern sich
täglich über Stau & Co? Sie zahlen Länge x Breite für Ihr Auto: Parkscheine,
Parkstrafen, Anschaffungs-kosten und Erhaltungskosten?
Bedingungen für den Code „B 111“
• mindestens 5 Jahre Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B
• nicht mehr in der Probezeit
• Praxisausbildung im Ausmaß von 6 Stunden
• keine Prüfung
• Eintragung im Führerschein: bei der Klasse B wird der Code 111 eingetragen
• Berechtigt zum Fahren von 125er-Motorrädern und Rollern
• Hubraum maximal 125 ccm
• Leistung maximal 11kW (15 PS)
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A-Schein ohne B- Theorie - Eine Erleichterung für „späte
Neueinsteiger“ seit 1.4.2006
Im Falle der Ausdehnung der Klasse B auf die Klasse A ist bei
der theoretischen Prüfung nur ein Teil mit klassenspezifischen
Fragen zu bestehen. Es werden 10 Fragen gestellt. Vertiefende
Zusatzfragen sind erlaubt. Bestanden hat, wer 80 Prozent richtig
beantwortet. Die besondere „Lernhürde“ für Späteinsteiger, allgemeine
Prüfungsteile zu büffeln, die nichts mit der Klasse A zu tun
hatten, fällt nun weg. Die Ausbildung mit 12 Praxisstunden
bleibt bestehen.
Ausbildungsorte: Autofahrerklubs ARBÖ und ÖAMTC und in jeder
Fahrschule.
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